Organisation von Vereinsfesten - Schulung im Landratsamt am 26.02.2026

22 Jan 2026

Organisation von Vereinsfesten - Schulung im Landratsamt am 26.02.2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und für die Wahl des Gemeinderates

22 Jan 2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters...

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen

27 Aug 2025

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für...

Buergerserviceportal

29 Jan 2026
20:00 -
Wahlveranstaltung Freie Wähler Rattiszell

Rattiszell, Feuerwehrhaus
31 Jan 2026
14:00 -
Kinderfasching Pilgramsberg
Jugendrotkreuz Pilgramsberg
Pilgramsberg, Gasthaus Brandl
01 Feb 2026
09:30 -
Wahlveranstaltung Freie Wähler

Herrnfehlburg, Gasthaus Ettl
14 Feb 2026
14:00 - 18:00
Förderkreis Kita-Schule - Kinderfasching
Förderkreis Kita Schule
Rattiszell, Turnhalle
15 Feb 2026
19:00 -
Wahlveranstaltung Freie Wähler Rattiszell

Pilgramsberg, Gasthaus" Zur schönen Aussicht"
22 Feb 2026
10:00 -
Wahlveranstaltung Freie Wähler Rattiszell

Haunkenzell, Gasthaus Silbersterne

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen im Rahmen von Veranstaltungen

Aufgrund einer rechtlichen Änderung gibt es künftig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen zum vorübergehenden Ausschank von Alkohol. Dieses Verfahren kann jedoch nur für wiederkehrende Veranstaltungen angewendet werden und setzt eine Prüfung durch die Gemeindeverwaltung voraus, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

Ziel dieses vereinfachten Verfahrens ist es, ehrenamtlich tätige Vereine zu entlasten und Kosten zu sparen.

Nach Eingang des vollständigen Antrags hat die Gemeinde zwei Wochen Zeit zu erklären, ob ein formales Verfahren durchgeführt werden soll. Verzichtet die Gemeinde hierauf (was der Regelfall bei bekannten und bewährten Veranstaltern ist), gilt die Gestattung spätestens nach zwei Wochen als erteilt.

Damit die Genehmigungsfiktion angewendet werden kann, muss der Antrag fristgerecht bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Stallwang bittet daher darum, dass der Antrag spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht wird.

Für die Antragstellung wird ein Formular zur Verfügung gestellt. Das Formular finden Sie auf der VG-Website unter dem Reiter "Downloads". Dieses ist auszufüllen und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.

Bei größeren Veranstaltungen mit erhöhtem Prüfungsbedarf wird in der Regel wie bereits in den Vorjahren ein formales Gestattungsverfahren durchgeführt.

Wir danken allen Veranstaltern und Vereinen für ihr Engagement und bitten um frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Veranstaltungen.

VG Stallwang

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