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25 Nov 2024
14:30 -
Senioren-Adventfeier Haunkenzell
Marietta Schwarzfischer, Seniorenbeauftragte
Haunkenzell, Hofmarkstr. 3, ehem. Schulhaus
29 Nov 2024
19:30 -
Christbaumversteigerung Burschenverein Haunkenzell
Burschenverein Haunkenzell
Gasthaus Silbersterne, Haunkenzell
29 Nov 2024
19:30 -
Kesselfleisch-Schlachtschüsselessen - Förderverein Feuerwehrhaus
Förderverein Feuerwehrhaus
Rattiszell, Feuerwehrhaus
30 Nov 2024
18:00 -
Nikolausfest Oldtimerfreunde
Oldtimer-Freunde Pilgramsberg
Haisl Pilgramsberg
30 Nov 2024
19:30 -
Christbaumversteigerung FF Rattiszell
FF Rattiszell
Rattiszell, Feuerwehrhaus
01 Dez 2024
11:00 -
VdK Ortsverband VG Stallwang
VdK Ortsverband VG-Stallwang
Haunkenzell, Gasthaus Silbersterne
05 Dez 2024
16:30 -
Nikolausgehen KLJB Pilgramsberg
KLJB Pilgramsberg
Pilgramsberg
05 Dez 2024
17:00 -
KLJB Rattiszell, Nikolausgehen
KLJB Rattiszell
Rattiszell

 

Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbestätigung ab 01.11.2015 notwendig

 

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Die Vorlage dieser Bestätigung ist für alle Meldepflichtigen gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Wohnungsgeber ist die Person, die die Wohnung zur Verfügung stellt, somit in der Regel der Vermieter.

Bisher bestand zudem die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung 2 Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug in das Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist 2 Wochen. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab sofort

hier

abgerufen werden.

Zudem liegen sie im Einwohnermeldeamt der VG Stallwang zur Abholung bereit.

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