Treffen für pflegende Angehörige am 11.11.2025

20 Okt 2025

Am Dienstag, 11. November 2025, 10.00 Uhr findet im alten Schulhaus in...

VG-Geschäftsstelle am 22.10. geschlossen.

20 Okt 2025

Die Geschäftsstelle der VG Stallwang ist am Mittwoch, 22.10.2025 geschlossen.

Sitzung des Gemeinderates Rattiszell am 23. Oktober 2025

16 Okt 2025

Bekanntmachung der Tagesordnung   Am Donnerstag, 23.10.2025, um...

Buergerserviceportal

26 Okt 2025
09:30 -
Jahresfest KSK Pilgramsberg-Eggerszell

Pilgramsberg
03 Nov 2025
Strickcafe
Sabine Prebeck, Tel. 0152 04584165
Haunkenzell, Hofmarkstr. 3, ehem. Schulhaus
11 Nov 2025
10:00 -
Erstes Treffen für pflegende Angehörige
Anmeldung bitte bei Marietta Schwarzfischer, Tel 0175/9074093
Haunkenzell, Hofmarkstr. 3, ehem. Schulhaus
12 Nov 2025
19:30 -
Aufstellung Veranstaltungskalender
KuSK Rattisezll
Feuerwehrgerätehaus Rattiszell
13 Nov 2025
14:00 -
Gottesdienst für Senioren in der Tagespflege Rattisezll
Quartiersmanagerin Marietta Schwarzfischer, Tel. 0175/9074093
Tagepflege Rattiszell
20 Nov 2025
19:30 -
Bürgerversammlung
Gemeinde Rattiszell
Gasthaus Silbersterne, Haunkenzell
24 Nov 2025
14:30 -
Senioren-Adventfeier
Albert Schütz, Tel. 09964/1421,
Haunkenzell, Hofmarkstr. 3, ehem. Schulhaus

 

Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbestätigung ab 01.11.2015 notwendig

 

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Die Vorlage dieser Bestätigung ist für alle Meldepflichtigen gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Wohnungsgeber ist die Person, die die Wohnung zur Verfügung stellt, somit in der Regel der Vermieter.

Bisher bestand zudem die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung 2 Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug in das Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist 2 Wochen. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab sofort

hier

abgerufen werden.

Zudem liegen sie im Einwohnermeldeamt der VG Stallwang zur Abholung bereit.

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