Passbilder für Personalausweis und Reisepass

09 Apr 2025

  Zum Stichtag 01.05.2025 wird die Beantragung eines Personalausweises...

Buergerserviceportal

17 Apr 2025
19:30 -
Ostereierschießen
Gallnerschützen Rattiszell
Rattiszell, Schützenheim
18 Apr 2025
13:00 -
Steckerlfischgrillen - Förderkreis Kita-Schule
Förderkreis Kita Schule
Rattiszell, Bauhof
21 Apr 2025
10:30 -
Ostereiersuche - Jugendrotkreuz Pilgramsberg
JRK Pilgramsberg
Treffpunkt unter der Linde, Kirchplatz Pilgramsberg
28 Apr 2025
14:30 - 17:00
Strickcafe
Sabine Prebeck, Tel. 0152 04584165
Altes Schulhaus Haunkenzell
30 Apr 2025
18:00 -
Maibaumaufstellen Gallnerschützen
Gallnerschützen Rattiszell
Rattiszell, Asphaltbahn Schule
30 Apr 2025
18:00 -
Maibaumaufstellen FF Haunkenzell
FF Haunkenzell
Haunkenzell, Dorfplatz
30 Apr 2025
18:00 -
Maibaumaufstellen - KLJB Pilgramsberg
KLJB Pilgramsberg
Pilgramsberg, Sportheim
01 Mai 2025
13:00 -
FF Herrnfehlburg - Maibaumaufstellen
FF Herrnfehlburg
Herrnfehlburg
03 Mai 2025
15:00 -
Haunkenzeller OGV-Zwergerl - Von der Apfelblüte zum Apfelsaft
OGV Haunkenzell
Treffpunkt Streuobstwiese Euersdorf
12 Mai 2025
14:00 -
Maifeier für Senioren
Marietta Schwarzfischer, Tel. 09964/1484 (Fahrgelegenheit)
Tagespflege Kinsachtal

 

Bundesmeldegesetz – Wohnungsgeberbestätigung ab 01.11.2015 notwendig

 

Zum 1. November 2015 tritt ein bundesweit einheitliches Bundesmeldegesetz in Kraft, das die 16 Landesmeldegesetze ablöst. Das Bundesmeldegesetz bringt einige neue gesetzliche Vorgaben mit sich. Die wichtigsten Neuerungen werden im Folgenden dargestellt.

Ab dem 01.11.2015 hat der Meldepflichtige bei der An-, Um- und Abmeldung eine schriftliche Bestätigung vorzulegen, in der der Wohnungsgeber den Ein- oder Auszug bestätigt. Die Vorlage dieser Bestätigung ist für alle Meldepflichtigen gesetzlich zwingend vorgeschrieben. Die Vorlage des Mietvertrages ist hierfür nicht ausreichend. Wohnungsgeber ist die Person, die die Wohnung zur Verfügung stellt, somit in der Regel der Vermieter.

Bisher bestand zudem die Pflicht, sich innerhalb einer Woche ab dem Bezug einer Wohnung im Einwohnermeldeamt anzumelden. Ab dem 01.11.2015 beträgt die Meldepflicht bei Bezug einer Wohnung 2 Wochen. Eine Anmeldung im Voraus ist auch weiterhin gesetzlich nicht vorgesehen.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands besteht lediglich eine Anmeldepflicht. Eine Pflicht zur Abmeldung besteht nur bei einem Wegzug in das Ausland. Auch hier beträgt die neue Meldefrist 2 Wochen. Neu geregelt wurde, dass nun eine vorzeitige Abmeldung frühestens eine Woche vor dem Wegzug in das Ausland möglich ist. Bei einer Abmeldung in das Ausland ist vom Betroffenen künftig auch die Adresse im Ausland anzugeben.

Amtliche Formulare für die Bestätigung des Wohnungsgebers können ab sofort

hier

abgerufen werden.

Zudem liegen sie im Einwohnermeldeamt der VG Stallwang zur Abholung bereit.

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