Bekanntmachung über die Eintragsmöglichkeiten in Unterstützungslisten

10 Dez 2025

Folgendes wird zur Kommunalwahl 2026 bekanntgemacht:  Bekanntmachung...

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen

27 Aug 2025

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für...

Ab 18.08. nur noch digitale Fotos für Personalausweis und Reisepass

09 Apr 2025

  Passbilder für Personalausweis und Reisepass   In der KW 33...

Buergerserviceportal

24 Jan 2026
04:30 -
Tagesskifahrt nach Zauchensee - FF Pilgramsberg
FF Pilgramsberg
26 Jan 2026
14:30 -
Senioren Faschingsfeier
Albert Schütz, Tel. 09964/1421,
Haunkenzell, Altes Schulhaus
31 Jan 2026
14:00 -
Kinderfasching Pilgramsberg
Jugendrotkreuz Pilgramsberg
Pilgramsberg, Gasthaus Brandl
14 Feb 2026
Faschingsgaudi Auer Schützen
Auer Schützen Loitzendorf
Loitzendorf, Pfarrstadl
14 Feb 2026
14:00 - 18:00
Förderkreis Kita-Schule - Kinderfasching
Förderkreis Kita Schule
Rattiszell, Turnhalle
14 Feb 2026
19:30 -
Faschingsball FF Stallwang
FF Stallwang
Stallwang, Gasthaus "Zur Post"
17 Feb 2026
13:00 - 17:00
Kinderfasching TSV Stallwang-Rattiszell
TSV Stallwang-Rattiszell
Stallwang, Bürgersaal
21 Feb 2026
19:30 -
Preisgrasoberln Förderverein FF Wetzelsberg
Förderverein FF Wetzelsberg
Wetzelsberg, Sportheim

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen im Rahmen von Veranstaltungen

Aufgrund einer rechtlichen Änderung gibt es künftig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen zum vorübergehenden Ausschank von Alkohol. Dieses Verfahren kann jedoch nur für wiederkehrende Veranstaltungen angewendet werden und setzt eine Prüfung durch die Gemeindeverwaltung voraus, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

Ziel dieses vereinfachten Verfahrens ist es, ehrenamtlich tätige Vereine zu entlasten und Kosten zu sparen.

Nach Eingang des vollständigen Antrags hat die Gemeinde zwei Wochen Zeit zu erklären, ob ein formales Verfahren durchgeführt werden soll. Verzichtet die Gemeinde hierauf (was der Regelfall bei bekannten und bewährten Veranstaltern ist), gilt die Gestattung spätestens nach zwei Wochen als erteilt.

Damit die Genehmigungsfiktion angewendet werden kann, muss der Antrag fristgerecht bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Stallwang bittet daher darum, dass der Antrag spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht wird.

Für die Antragstellung wird ein Formular zur Verfügung gestellt. Das Formular finden Sie auf der VG-Website unter dem Reiter "Downloads". Dieses ist auszufüllen und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.

Bei größeren Veranstaltungen mit erhöhtem Prüfungsbedarf wird in der Regel wie bereits in den Vorjahren ein formales Gestattungsverfahren durchgeführt.

Wir danken allen Veranstaltern und Vereinen für ihr Engagement und bitten um frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Veranstaltungen.

VG Stallwang