Einwohnermeldeamt und Passamt am Di 21.04 von 10.00 bis 12.00 Uhr geschlossen

16 Apr 2026

Das Einwohnermeldeamt und Passamt ist am Dienstag, 21.04. von 10.00 bis 12.00...

Ergebnisse der Stichwahl zum Landrat am 22.03.2026

22 Mär 2026

Ergebnisse Landrats-Stichwahl 2026 in Landkreis Straubing-Bogen

Vorläufiges Endergebnis Wahl des Bürgermeister und des Gemeinderates

09 Mär 2026

Hier kommen Sie zu den vorläufigen Endergebnissen der Wahl des Bürgermeisters...

Buergerserviceportal

23 Apr 2026
14:00 -
Quartiersmanagement - Stadtführung in Straubing
Marietta Schwarzfischer, Quartiersmanagerin, Tel. 0175/9074093
Treffpunkt Stadtturm Straubing, Turmaufgang
30 Apr 2026
18:00 -
Maibaumaufstellen - KLJB Rattiszell
KLJB Rattiszell
Asphaltbahn Schule Rattiszell
30 Apr 2026
18:30 -
Maibaumaufstellen - KLJB Pilgramsberg
KLJB Pilgramsberg
Pilgramsberg, Sportheim
30 Apr 2026
19:00 -
Maibaumaufstellen - FF Haunkenzell
FF Haunkenzell
Dorfplatz Haunkenzell
04 Mai 2026
14:30 - 17:00
Strickcafe
Sabine Prebeck, Tel. 0152 04584165
Altes Schulhaus Haunkenzell
04 Mai 2026
14:30 -
Strickcafe
Sabine Prebeck, Tel. 0152 04584165
Altes Schulhaus Haunkenzell
06 Mai 2026
14:00 -
Quartiersmanagement - Maiandacht
Marietta Schwarzfischer, Quartiersmanagerin, Tel. 0175/9074093
Tagespflege Kinsachtal
10 Mai 2026
Erstkommunion Rattiszell

14 Mai 2026
Bergmarkt
SV Pilgramsberg
Pilgramsberg, Sporthalle
14 Mai 2026
Bergmarkt
SV Pilgramsberg
Pilgramsberg, Sporthalle

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen im Rahmen von Veranstaltungen

Aufgrund einer rechtlichen Änderung gibt es künftig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen zum vorübergehenden Ausschank von Alkohol. Dieses Verfahren kann jedoch nur für wiederkehrende Veranstaltungen angewendet werden und setzt eine Prüfung durch die Gemeindeverwaltung voraus, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

Ziel dieses vereinfachten Verfahrens ist es, ehrenamtlich tätige Vereine zu entlasten und Kosten zu sparen.

Nach Eingang des vollständigen Antrags hat die Gemeinde zwei Wochen Zeit zu erklären, ob ein formales Verfahren durchgeführt werden soll. Verzichtet die Gemeinde hierauf (was der Regelfall bei bekannten und bewährten Veranstaltern ist), gilt die Gestattung spätestens nach zwei Wochen als erteilt.

Damit die Genehmigungsfiktion angewendet werden kann, muss der Antrag fristgerecht bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Stallwang bittet daher darum, dass der Antrag spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht wird.

Für die Antragstellung wird ein Formular zur Verfügung gestellt. Das Formular finden Sie auf der VG-Website unter dem Reiter "Downloads". Dieses ist auszufüllen und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.

Bei größeren Veranstaltungen mit erhöhtem Prüfungsbedarf wird in der Regel wie bereits in den Vorjahren ein formales Gestattungsverfahren durchgeführt.

Wir danken allen Veranstaltern und Vereinen für ihr Engagement und bitten um frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Veranstaltungen.

VG Stallwang

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