Sitzung des Gemeinderates Rattiszell am 05.02.2026

29 Jan 2026

Bekanntmachung der Tagesordnung Am Donnerstag, 05.02.2026, um 19:00...

Organisation von Vereinsfesten - Schulung im Landratsamt am 26.02.2026

22 Jan 2026

Organisation von Vereinsfesten - Schulung im Landratsamt am 26.02.2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters und für die Wahl des Gemeinderates

22 Jan 2026

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters...

Buergerserviceportal

09 Feb 2026
14:30 -
Strickcafe
Sabine Prebeck, Tel. 0152 04584165
Altes Schulhaus Haunkenzell (Neben der Kirche)
13 Feb 2026
19:00 -
Wahlveranstaltung CSU Haunkenzell
CSU Haunkenzell
Pilgramsberg, Gasthaus Brandl
14 Feb 2026
14:00 - 18:00
Förderkreis Kita-Schule - Kinderfasching
Förderkreis Kita Schule
Rattiszell, Turnhalle
15 Feb 2026
10:00 -
Wahlveranstaltung Christlicher Wählerblock
CWB Rattiszell
Haunkenzell, Gasthaus Silbersterne
15 Feb 2026
19:00 -
Wahlveranstaltung Freie Wähler Rattiszell

Pilgramsberg, Gasthaus" Zur schönen Aussicht"
19 Feb 2026
19:30 -
Wahlveranstaltung Christlicher Wählerblock Rattiszell
CWB Rattiszell
Feuerwehrhaus Rattiszell (Schulungsraum)
20 Feb 2026
19:00 -
Partnerwattturnier

Pilgramsberg, Gasthaus Brandl
20 Feb 2026
19:00 -
Gallnerschützen - 1. Königsschießen
Gallnerschützen Rattiszell
Rattiszell, Schützenheim
21 Feb 2026
19:30 -
FF Pilgramsberg - Jahreshauptversammlung
FF Pilgramsberg
Pilgramsberg, Gasthaus Brandl
22 Feb 2026
10:00 -
Wahlveranstaltung Freie Wähler Rattiszell

Haunkenzell, Gasthaus Silbersterne

Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen im Rahmen von Veranstaltungen

Aufgrund einer rechtlichen Änderung gibt es künftig ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Gestattungen zum vorübergehenden Ausschank von Alkohol. Dieses Verfahren kann jedoch nur für wiederkehrende Veranstaltungen angewendet werden und setzt eine Prüfung durch die Gemeindeverwaltung voraus, ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind.

Ziel dieses vereinfachten Verfahrens ist es, ehrenamtlich tätige Vereine zu entlasten und Kosten zu sparen.

Nach Eingang des vollständigen Antrags hat die Gemeinde zwei Wochen Zeit zu erklären, ob ein formales Verfahren durchgeführt werden soll. Verzichtet die Gemeinde hierauf (was der Regelfall bei bekannten und bewährten Veranstaltern ist), gilt die Gestattung spätestens nach zwei Wochen als erteilt.

Damit die Genehmigungsfiktion angewendet werden kann, muss der Antrag fristgerecht bei der Gemeinde angezeigt werden. Die Verwaltungsgemeinschaft Stallwang bittet daher darum, dass der Antrag spätestens 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin eingereicht wird.

Für die Antragstellung wird ein Formular zur Verfügung gestellt. Das Formular finden Sie auf der VG-Website unter dem Reiter "Downloads". Dieses ist auszufüllen und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.

Bei größeren Veranstaltungen mit erhöhtem Prüfungsbedarf wird in der Regel wie bereits in den Vorjahren ein formales Gestattungsverfahren durchgeführt.

Wir danken allen Veranstaltern und Vereinen für ihr Engagement und bitten um frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Veranstaltungen.

VG Stallwang

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